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Waffentresore
ACHTUNG: Seit dem 06. Juli 2017 gelten neue Vorschriften für die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen in Deutschland. Nach der Änderung des Waffengesetzes sind Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, nur noch in Waffenschränken, die mindestens über Widerstandsgrad 0 nach DIN EN 1143-1 verfügen, aufzubewahren. Tresormodelle, dessen Kaufdatum vor dem 06.07.2017 liegen, dürfen weiterhin verwendet werden, es gilt der Bestandsschutz.
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Kompakttresor Fingerabdruckschloss, Pistolentresor, Multi-Verriegelung, HMF 49702-02, 37 x 27,5 x 10
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